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Wer erbt meine Daten?

Digitales Testament: Rechtzeitig kümmern.

Ab einem gewissen Alter kennen wir alle diesen Gedanken: "Regle Deine Angelegenheiten, man weiß ja nie..." Und uns allen ist klar, dass ein Testament, in dem wir unseren letzten Willen formulieren, ebenso wichtig ist wie eine Patientenverfügung oder eine Vorsorge-Vollmacht. Aber was ist im Fall unseres Todes eigentlich mit all den Daten, die im Internet über gesammelt sind?

Unzählige Bilder, Bankdaten, Gesundheitsdaten, Informationen in Bezahl-Apps oder Chats? Seit einem Grundsatzurteil des BGH aus dem Jahr 2018 ist klar, dass all das digitaler Besitz ist und also genauso auf unsere Erben übergeht wie unser physischer Besitz. Daher müssen wir auch den Zugang zu diesen Daten und den Umgang damit von Todes wegen und über den Tod hinaus regeln: Man spricht in diesem Zusammenhang vom “digitalen Testament”.

Dabei geht es zunächst darum, dass die Erben im Ernstfall an unsere Passwörter und Zugangsdaten herankommen: Am einfachsten ist es, alles das in einem Passwort-Manager zu sammeln, so dass man in Vollmacht oder Testament nur noch einen Zugang mit Master-Passwort weitergeben muss. Oder man pflegt eine Liste mit allen  Zugängen und Passwörtern, die man auf sichere Weise (digital oder als gedruckte Liste) an die Erben weitergeben kann.

Immer gilt: Bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens zu Ihrem digitalen Nachlassverwalter. Bei manchen Anbietern können Sie auch selber im vorhinein festlegen, was mit den dort gesammelten Daten geschehen soll, ob sie etwa gelöscht werden sollen, und zu welchen Daten Ihr Erbe Zugang erhalten soll.

Zu regeln ist auch, was mit den Informationen geschehen soll, die in sozialen Netzwerken über Sie gespeichert sind. Einige Anbieter wie Facebook bieten die Möglichkeit an, Ihr Profil in einen Gedenkzustand zu versetzen, das heißt, alle bestehenden Daten bleiben weiter sichtbar, aber nichts kann mehr geändert oder hinzugefügt werden . Nur der Erbe behält in jedem Fall den Zugriff auf die Daten.

Die Zugänge zum Online-Banking erlöschen mit dem Tod. Für den Erbberechtigten wird die Bank einen eigenen neuen Zugang freischalten.

Und nicht zuletzt muss ein Erbe Zugang zu den Email-Konten haben, um alle dort auflaufenden geschäftlichen Angelegenheiten regeln zu können.

Das digitale Erbe bedarf also ebenso wie das „materielle“ viel Sorgfalt. Aber die sollte man aufbringen, um alles geordnet zu hinterlassen!

Und hier finden Sie weitere Informationn zum Thema: Die Bundesregierung informiert zum Thema, ebenso die Verbraucherzentrale. Hier finden Sie auch eine Muster-Vollmacht für den digitalen Nachlass und eine Musterliste für digitale Konten.


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