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Informationen aus dem Kirchenvorstand

Verschärfte Schutzmaßnahmen: Aufgrund der momentan sehr kritischen Corona-Lage hat der Kirchenvorstand Ende November beschlossen, dass der Zugang zu unseren Gottesdiensten bis zur Entspannung dieser Lage nach den Zugangsbestimmungen von 3G oder 3G+, in Einzelfällen auch 2G oder 2G+ geregelt ist. Was für welchen Gottesdienst gilt, finden Sie unter dem jeweiligen Gottesdiensttermin.

Und damit es nicht gänzlich unübersichtlich wird, hier der Überblick:

Was ist was?

3 G: Sie benötigen einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis oder ein amtlich bestätigtes negatives Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden ist. Ein Selbsttest ist nicht gültig.

3 G+: Sie benötigen einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist (ersatzweise kann auch ein amtlicher Schnelltest, der nicht älter als 6 Stunden ist, anerkannt werden).

2G: Zugang haben nur Geimpfte und Genesene. (Personen mit dem ärztlichen Nachweis, dass sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, wird der Einlass bei Vorlage eines Tests ermöglicht.)

2G+: Zugang haben nur Geimpfte und Genesene. Sie alle müssen zur zusätzlichen Sicherheit ein amtlich bestätigtes negatives Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 24 Stunden ist. Die Schnelltests vom Testzentrum der Hähnleiner Sport- und Kulturhalle werden von uns anerkannt. Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre genügt in allen Fällen die Vorlage des Testhefts der Schule. Kinder bis 6 Jahre benötigen keinen Nachweis.

Wir wenden mit diesen neuen Zugangsregelungen die Vorgaben der hessischen Corona-Schutz-verordnung an und richten uns nach den Grundsätzen, die unsere Landeskirche vorschreibt. Wir wissen um ihre Brisanz, gerade für Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen (noch) nicht vollständig geimpft sind, haben aber derzeit keine andere Handlungsmöglichkeit.

Weil uns der Schutz der Besucherinnen und Besucher sehr wichtig ist, wird vorerst auch wieder für alle Maskenpflicht während des gesamten Aufenthalts in der Kirche gelten. Jede zweite Bankreihe bleibt abgesperrt, um das Einhalten von Abständen zu gewährleisten. Immerhin darf mit Mundschutz weiterhin gemeinsam gesungen werden.


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