In den gut erhaltenen Büchern des Pfarrarchivs befindet sich auch das Kirchenbuch der Gemeinde Hähnlein 1650 - 1741. Darin sind eingetragen die Taufen, Konfirmationen, Trauungen und Beerdigungen dieses Zeitraumes.
Die ersten Amtshandlungen nach der Kirchweih 1729
Kategorie: Geschichte und...
Bildrechte: Kirchengemeinde Hähnlein
Als erste Taufe nach der Kirchweih ist eingetragen unter der Nr. 250:
„Abends zwischen 8 und 9 Uhr ist des Johann Christian Füchsin eheliche Hausfrau Anna Margaretha ins Kindbett gekommen, hat gebohren einen jungen Sohn, ward getauft am 25. -dito, spondirte Conrad Nickels Gemeinsmann ehelichen Sohn Johann Peter Grieß das Kind: Johann Adam"
Zur Taufe sei Folgendes angemerkt: die Hessische Kirchenordnung von 1724 weist ausdrücklich darauf hin, daß die Taufen im öffentlichen Gottesdienst stattfinden sollen, in der Regel nach ‚gethaner Predigt‘. Die Haustaufe bleibt offiziell auf den Notfall beschränkt, d.h., wenn das Neugeborene in Lebensgefahr ist. Ob die angegebene Taufe wirklich die erste in der neuen Kirche war oder doch zuhause stattfand, ist nicht nachweisbar. Im Kirchweihjahr waren es insgesamt achtzehn (Geburten und) Taufen.
Die Taufe geschah in folgender Form:
„Erstlich steht der Kirchen=Diener (= Pfarrer) bey der Tauff (am Taufbecken) / und redet zu der gantzen Christlichen Versamblung mit lauter Stimm / damit er von jedermann gehöret und verstanden werden möge / Also: Geliebte im Herrn / dieweil wir von wegen der heiligen Tauffe allhier auch versamblet seynd / so wollen wir anfänglich das Geheimnuß der heiligen Tauffe / und seinen wahren Verstand und Erklärung kürzlich anhören und betrachten..."
Nun folgt eine längere Taufbetrachtung (keine freie Rede!) anstatt einer heute üblichen / möglichen Taufpredigt. Anschließend ein Gebet und das Vater unser.
Gelesen werden nun Abschnitte zur Taufe aus den Evangelien nach Matthäus (Kap. 19), Markus (Kap. 10) und Lukas (Kap.18)
die Gottesdienstordnung geht weiter - in manchen Formulierungen dem heutigen Deutsch angepasst)
„Auf dies soll der Diener das Kind heissen herbringen und von den Gevattern Bekenntnis des Glaubens / den sie haben / und in dem die Kinder sollen getauft und auferzogen werden / fordern also:
Geliebten im Herrn / ihr begehrt daß dies Kind auf Jesus Christus getauft und durch das Sakrament der Taufe seiner heiligen christlichen Gemeinde einverleibt werde?
Antwort: Ja.
So gebt ihm einen Namen.
(Antwort der Gevattern = Paten)
Frage des Dieners (an den /die Paten)
N. Widersagst du dem Teufel / allen seinen Werken und Wesen / und aller weltlichen Bosheit
Antwort / Ja.
N. Glaubest du an Gott den Allmächtigen Vater / Schöpfer Himmels und der Erden. (Hier folgen die weiteren Artikel vom Glaubensbekenntnis)
Antwort / Ja.
N. Glaubst du an Jesus Christus ...
Antwort / Ja.
N. Glaubst du an den Heiligen Geist ...
Antwort / Ja.
Darauf wird dem Pfarrer das Kind in den Arm gelegt, dieser spricht dann weiter:
N. Willt du getauft sein.
Antwort (des Paten ! ) / Ja.
folgt Taufe und Segnung.
Die Taufhandlung schließt ab mit einer ausführlichen Vermahnung an die Gemeinde, für dieses Kind zu beten, es in ihre Mitte aufzunehmen und ihm gute Vorbilder zu sein.
Dankgebet und dem Segen beschließen den (Sonntags-)Gottesdienst.
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Der erste Konfirmationsgottesdienst fand nicht, wie anzunehmen wäre 1730 in der neuerbauten Kirche statt. In diesem Jahr mußten die Hähnleiner mit ihren Konfirmanden noch nach Alsbach in die Kirche, wo, ebenso wie in den früheren Jahren im Wechsel mit der Hähnleiner Kapelle die Konfirmationsgottesdienste gefeiert wurden. Erst ab 1731 sind die Konfirmationen regelmäßig in Hähnlein.
Eintrag:
„Dominica I post Trinitatis in Ecclesia Hainleinensi confirmati sunt.
(Am 1. Sonntag nach Trinitatis (sind) in der Hähnleiner Kirche konfirmiert (worden):
Johannes Knieß .................................... alt: 13 Jahr 45 Wochen
Johann Jacob Stephan .......................... alt: 13----- 28
Johann Christian Götz ...........................alt: 13 --- -26"
Hier fällt auf, daß zu der Zeit ganz selbstverständlich bei der Ortsangabe von „im Hähnlein" die Rede ist. Es ist bekannt, daß manche aus umliegenden Orten heute noch in ihrem Sprachschatz den Ausdruck kennen „wir fahren ins Häijne"
Es wäre sicher reizvoll, auch einmal die Gottesdienstordnung der Konfirmation vorzustellen, weil sie ganz anders ist, als wir sie heute gewohnt sind. Denn man kennt damals noch nicht einen extra Vorstellungsgottesdienst, sondern in Form von Frage und Antwort zwischen dem Pfarrer und dem 1. Konfirmanden (!) werden gemäß Martin Luthers Kleinem Katechismus die Hauptstücke des Glaubens abgefragt. Danach folgt unter Handauflegung die Einsegnung dieses Konfirmanden Für den zweiten Konfirmanden, der anschließend am Altar vor dem Pfarrer steht, gehen Frage und Antwort in kürzerer Form vonstatten. Der Anfang aber ist immer wieder derselbe:
Pfarrer: Wie heissest du?
Ich heisse N. N. N.
Pfarrer: Glaubest du und bekennest, was diß Kind glaubt und bekandt hat?
Ja Herr.
usw.
Darauf folgt die Einsegnung (zuerst die Jungs, dann die Mädchen). Übrigens mit der Formel, die bis heute in vielen Gemeinden üblich ist:
„Nimm hin den Heiligen Geist / Schutz und Schirm vor allem Argen / Stärke und Hilfe zu allem Guten / aus der gnädigen Hand Gottes des Vaters + / des Sohnes und
des Heiligen Geistes. Amen."
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Ob bei der Trauung des dänischen Kronprinzen Frederick oder 1729, oder heute irgendwo in unserer Landeskirche - im Ablauf des Gottesdienstes hat es bis heute im Grunde keinen wesentlichen Änderungen gegeben. Lediglich war es damals eher die Ausnahme, daß es - ähnlich wie bei der Taufe - eine Predigt gab. Allerdings wurde das Brautpaar an drei Sonntagen öffentlich im Gottesdienst abgekündigt (das heutige Standesamt war noch nicht erfunden, alle standesrechtlichen Einträge wurden im Pfarramt geführt)
Die Trauung geschieht, anders als Taufe oder Konfirmation, „an dem zum Kirchgang bestimmten Tag".
Die Kirchenordnung weist die Gemeinde und die Pfarrer auf Folgendes hin:
"Es sollen aber alle Pastores mit Fleiß daran seyn / und nicht allein mit vielfaltigen Christlichen Vermahnungen / sondern wie dieselbige unfruchtbar seyn wollten / auch mit Hülff und Zuthun der Obrigkeiten / die Sachen dahin richten / daß alle zun Hochzeiten geladene Gäste / mit dem Bräutigam und der Braut zur Kirchen gehen / und ihnen nicht allein mit Essen und Trincken / und mit ihrem Geschänck / sondern vornehmlich / mit ihrem Christlichen gläubigen Gebet dienen / dann diß ist das vornehmste / um welches willen der Kirch-Gang gehalten / und viel frommer ehrlicher Christenleut darzu erfordert und gebetten werden.
Wann nun der Kirch-Gang / wie jezt gemelt / gehalten / und Christlich und erbarlich vollzogen worden ist / soll der Pfarrherr die Nahmen der Eheleut / das Jahr und den Tag / da sie in der Kirchen öffentlich eingesegnet
worden seynd / in das Buch / das
ein jeder Pfarrherr hierzu
halten soll / notiren
und verzeichnen."
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(Eintrag Seite 280)
„ANNO 1729 17. Nov. wurden in den H. Ehestand christlich eingesegnet Johann Walter Götz, Conrad Götzens, Gemeinsmann und Centhschöffen Sohn, mit Anna Magdalena Drackerin, Johann Adam Dracker in Alspach ehelichen Tochter. Tetx: conc. erat ex Hos. 2,19,20. Ich will mich mit dir"
Die angegebene Textstelle aus Hosea 2 ist heute auf grund veränderter Zählung nicht mehr Vers 19 und 20, sondern Vers 21 und 22 "Ich will mich mit dir verloben für alle Ewigkeit, ich will mich mit dir verloben in Gerechtigkeit und Recht, in Gnade und Barmherzigkeit. Ja, in Treue will ich mich mit dir verloben, und du wirst den HERRN erkennen." Möglicherweise nimmt Pfarrer Rube hier Bezug auf den Landessuperintendenten Gebhardt, der diesen Text in seiner Predigt zur Kirchweih verwandt hat.
Im Jahr 1729 haben insgesamt 3 Trauungen stattgefunden, (20. Januar, 28. Juni,17. November; in 1730 waren es lediglich zwei: am 29. August und am 5. Oktober.)
Bei den Beerdigungen hingegen verhält es sich zahlenmäßig anders, hier waren es in 1729 sechzehn Sterbefälle (!), unter den Verstorbenen befindet unter anderem sich eine Frau die im Kindbett verstarb und 8 Kinder unter zehn Jahren.
Ein Eintrag des Pfarrers ist besonders ausführlich, darum möchte ich ihn hier gerne im vollen Wortlaut wiedergeben: „Anno 1729, 21. Mai, wurde begraben eine arme Frau, welche mit einem Bübgen hierher geführet worden. Ihr Mann soll ein Zimmer Geselle gewesen seyn, der sie aber verlassen, weilen Er sie schwanger befunden. Seye er laut beigefügten Scheins in Wormbs bey denen Capucinern copulirt worden. Das Bübgen, so bey ihr gewesen, möchte ohngefehr ¾ Jahr alt seyn. Der Mann hat geheissen Johannes Seubert oder Heubert aus dem Hessen Land aus Druta bey Feldburgen. Die Frau hieß Elisabetha Rosin von Heiligenhaußen beym Closter Heyna. Die Frau ist geschwängert worden in ihren Diensten, von einem Gerichtsmann in Groß Rohrheim. Ob das Kind, so dermahlen noch in Hähnlein aufbehalten wird getauft sey, kan man nicht erfahren. Ich, der Pfarrer, zu ihr gefordert, habe im Beyseyn des Herrn Schultheißen und Centhschöffens, weil sie bereits in agone gelegen, nichts von ihr ausbringen können, ob sie das Kind getaufet, oder auch welcher Religion sie gewesen."
Gerade die Sterbeeinträge lassen erkennen, wie sehr man des Todes gewärtig sein musste. Vor allem Kinder sind davon betroffen, aber auch junge Ehefrauen und junge Männer. Manche Krankheiten die wir heute mit einfachen Medikamenten behandeln können, haben zu dieser Zeit noch zum Tode geführt. Die Hygiene z.B. bei der Entbindung hatte einen ganz anderen Stellenwert als heute. Es war eben eine andere Zeit. In allem.
Mitten wir im Leben sind / mit dem Tod umfangen. / Wer ist, der uns Hilfe bringt, / daß wir Gnad erlangen? / Das bist du, Herr, alleine. Uns reuet unsre Missetat, / die dich, Herr, erzürnet hat. / Heiliger Herre Gott, / heiliger starker Gott, / heiliger barmherziger Heiland, / ewiger Gott: / uns nicht versinken / des bittern Todes Not. / Kyrieleison.